Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
1. Allgemeine Regeln:
Die Hallenplätze dürfen nur mit geeigneten Sandplatz-Tennisschuhen benutzt werden, die erst in der Tennishalle angezogen werden dürfen, jedoch keinesfalls bereits in den Umkleideräumen. Nach Beendigung der Hallennutzung müssen die Tennisschuhe vor Betreten der Umkleideräume oder des Gastronomiebereichs des TV Stockdorf ausgezogen werden.
Mitgebrachter Abfall ist von dem/der Mieter/in selbst zu Hause zu entsorgen. In der Tennishalle herrscht absolutes Rauchverbot!
2. Verhinderung / Kulanz
Ist es einem/r Mieter/in nicht möglich, den Platz zur vereinbarten Mietzeit zu nutzen, kann er/sie dies rechtzeitig mitteilen, so dass eine anderweitige Vermietung möglich wird. Bei erfolgreicher Weitervermietung wird die Zeit gutgeschrieben, die in der aktuellen Saison nachgespielt werden kann.
3. Höhere Gewalt / Reparaturarbeiten
Ist der Tennisplatz zur Mietzeit aufgrund höherer Gewalt (z.B. Pandemien, Unwetter) nicht nutzbar, werden den Mietern die nicht nutzbaren Stunden gutgeschrieben, die in der aktuellen und/oder der darauffolgenden Hallensaison nachgespielt werden können. Bei länger anhaltendem Ausfall (über 8 Wochen) sind nach Absprache mit dem Vermieter auch andere Regelungen möglich.
Falls die Tennishalle z.B. aufgrund der Wetterbedingungen bis zum 01. Oktober noch nicht errichtet werden konnte oder Reparaturarbeiten die Nutzung zur Mietzeit verhindern, erhalten die Mieter eine Gutschrift.
4. Spielbeginn und Spielende
Die Öffnungszeiten der Halle sind grundsätzlich Montag bis Sonntag von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Maßgeblich für Spielbeginn und Spielende ist die Uhr in der Tennishalle. Die Mieter haben dafür Sorge zu tragen, dass der genutzte Sandplatz bis zum Ende der gebuchten Hallenstunde ganzflächig abgezogen ist und pünktlich den Nachmietern übergeben werden kann. Treffen keine Nachmieter ein, ist das Hallenlicht auszuschalten. Wird der Tennisplatz nach Ablauf der gemieteten Zeit weiter bespielt, da z.B. keine Nachmieter eintreffen, ist der Vermieter berechtigt, für jede weitere angebrochene Stunde den jeweils gültigen Einzelstundenpreis zu berechnen.
5. Pflichten der Mieter
Die Spieler verpflichten sich zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Alle Einrichtungen (Tennishalle, Umkleideräume, Installationen etc.) sind pfleglich zu behandeln. Falls die Mieter irgendwelche Mängel feststellen oder selbst Schäden verursacht haben, sind sie verpflichtet, den Vermieter davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
6. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die verkehrssichere Beschaffenheit der Tennishalle. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Vermieter unterliegt keiner Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder.
7. Zuwiderhandlungen
Wenn ein/e Mieter/in trotz schriftlicher Abmahnung erneut gegen die Abonnements-Bedingungen verstößt, kann der Vermieter das Abonnement fristlos durch eingeschriebenen Brief kündigen. Die Mieter haften in diesem Fall für den Schaden, der dem Vermieter durch die außerordentliche Kündigung entsteht.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. In einem derartigen Fall tritt an die Stelle dieser Bestimmung eine wirksame oder durchführbare Bestimmung, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht. Dasselbe gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag. Anderenfalls gelten die gesetzlichen Bestimmungen.